BauPlanTec - Bausachverständige (TÜV), Ingenieure und Planer spezialisiert auf Sanierung [Instandsetzung von Alt- und Neubauten] - Experts bâtiments (TÜV), Ingénieurs et Projeteurs -spécialisés dans la remise en état des bâtiments

Wir sind überwiegend in der Großregion Saar-Lor-Lux
(Saarland - Lothringen & Elsass - Luxemburg & Belgien - Westpfalz - Trier) tätig.
 
- Sonderziele auf Anfrage -


Gutachten zur Beweissicherung / Bauzustandsgutachten

Die Ausführung dieser Leistungen erfolgt durch den Geschäftsführer,
 Herrn Huppert (Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und
Gebäudeinstandsetzung (TÜV), Sachverständiger für Schäden an
Gebäuden und Wertermittlung, Fachplaner und Fachingenieur für
die Sanierung und Rekonstruktion von Bauwerken,
Bauingenieur und Schreinermeister):                   


Durch Beweissicherungen / Bauzustandsgutachten wird ein baulicher Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert. 
   
Beweissicherungen / Bauzustandsgutachten sind bspw. in folgenden Fällen sinnvoll:
 
Bautätigkeiten könnten zu Schäden an Nachbargebäuden führen:
Der Zustand der Nachbargebäude ist entsprechend vor Beginn der Baumaßnahme zu dokumentieren.
 
Handwerkliche Arbeiten weisen Mängel auf:
Die Mängel sollen durch eine andere Firma beseitigt werden.
Damit später geordnet abgerechnet werden kann, ist der Bauzustand zu dokumentieren.
     
Ein gekauftes Haus weist Mängel auf, die kurzfristig beseitigt werden müssen:
Um im Falle eines Rechtsstreites die Mängel belegen zu können, wird eine Beweissicherung durchgeführt.

Bei Bauarbeiten an Bahnanlagen (Tunnel / Strecke) muss i.d.R. eine Beweissicherung  im Vorfeld und nach den Arbeiten erfolgen.

Wir bieten bei allen Sonderbauwerken (bspw. Brücken, Kläranlagen, Industriebauten, Müllverbrennungsanlagen...) Beweissicherungen (mit Erfahrung) an.

Generell gilt natürlich, um den Beweis eines bestimmten Zustandes antreten zu können, ist es sinnvoll, einen Sachverständigen mit der Feststellung des Zustandes (zum jeweiligen Zeitpunkt) zu beauftragen. 
  
Es ist (gegebenenfalls durch juristische Beratung) im Einzelfall zu entscheiden,  ob die Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens (Beweissicherungsverfahrens) über ein Gericht sinnvoll ist, und/oder eine private Beweissicherung direkt beauftragt wird.  
 
Letzteres hat den Vorteil, dass die Maßnahme kostengünstiger und kurzfristiger durchgeführt werden kann.
 
In der Regel wird die gewissenhaft durchgeführte Beweissicherung eines Sachverständigen vor Gericht anerkannt.
Beweissicherungen müssen so angefertigt werden, dass sie für Dritte eindeutig nachvollziehbar sind.
 
Mit Fotos, Videoaufnahmen und Messungen wird der bauliche Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert.
Die Fotos werden hinsichtlich ihrer genauen Lage und des Inhaltes detailliert beschrieben.
Die Nachvollziehbarkeit (für Dritte) ist die wesentliche Erfordernis für das Gericht.
 
Wir erstellen private Beweissicherungen und Beweissicherungsgutachten (im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens  für Gerichte, frühere Bezeichnung: Beweissicherungsverfahren). Bei Letzterem wird die Auswahl des Sachverständigen vom Gericht bestimmt.


Suchwörter:
 
Beweissicherung Saarland Lothringen Luxemburg Westpfalz Trier 
   
Bauzustandsgutachten Saarland Lothringen Luxemburg Westpfalz Trier
   
Beweissicherungsgutachten Saarland Lothringen Luxemburg Westpfalz Trier
   
(Saarbrücken / Neunkirchen / Saarlouis / Wallerfangen / Merzig / Wadern / Homburg / Schmelz / Sulzbach-Saar / Saarwellingen / Schwalbach / Dillingen / Völklingen / Eppelborn / Lebach / Saarburg / Perl / Mettlach / Trier / Luxembourg / Remich / Esch / Weiskirchen / St.Ingbert / Blieskastel / Nohfelden / Birkenfeld / Hermeskeil / Losheim / Landau / Zweibrücken / Pirmasens / Kaiserslautern / Kusel / Frankreich / Sarreguemines / St. Avold / Creutzwald / Elsass / Thionville / Sarralbe / Sarrebourg / Metz / Nancy / Forbach)

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