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Gutachten [ zurück zur Gutachtenübersicht ] Die Ausführung dieser Leistungen erfolgt durch den Geschäftsführer, Herrn Huppert (Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung, Fachplaner für die Sanierung und Rekonstruktion von Bauwerken, Bauingenieur und Schreinermeister):
Gutachten zur Beweissicherung Durch Beweissicherungen wird ein baulicher Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert.
Beweissicherungen sind bspw. in folgenden Fällen sinnvoll:
Bautätigkeiten könnten zu Schäden an Nachbargebäuden führen:
Handwerkliche Arbeiten weisen Mängel auf:
Um den Beweis eines bestimmten Zustandes antreten zu können, ist es sinnvoll, einen Sachverständigen mit der Feststellung des Zustandes zu beauftragen.
ob die Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens (Beweissicherungsverfahrens) über ein Gericht sinnvoll ist, und/oder eine private Beweissicherung direkt beauftragt wird.
In der Regel wird mit Messungen und Fotos der bauliche Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert. Wir erstellen Beweissicherungsgutachten im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens für Gerichte (Beweissicherungsverfahren). Hierbei wird die Auswahl des Sachverständigen vom Gericht bestimmt.
Beweissicherung Saarland Lothringen Luxemburg Westpfalz Trier (Region siehe Karte)(Saarbrücken / Neunkirchen / Saarlouis / Wallerfangen / Merzig / Wadern / Homburg / Schmelz / Sulzbach-Saar / Saarwellingen / Schwalbach / Dillingen / Völklingen / Eppelborn / Lebach / Saarburg / Perl / Mettlach / Trier / Luxemburg / Remich / Esch / Weiskirchen / St.Ingbert / Blieskastel / Nohfelden / Birkenfeld / Hermeskeil / Losheim / Landau / Zweibrücken / Pirmasens / Kaiserslautern / Kusel / Sarreguemines / St. Avold / Creutzwald / Elsass / Thionville / Sarralbe / Sarrebourg / Metz / Nancy / Forbach) |
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