Wir überprüfen gutachterlich für Sie Angebote und Abrechnungen.
Vereinzelt ist es notwendig, bestehende Kostenfeststellungen gutachterlich zu überprüfen.
Dies ist zum Beispiel im Rahmen von Streitfällen mit Versicherungen sinnvoll.
In vorprozessualen Phasen ist es häufig ebenfalls notwendig,
vorgelegte Abrechnungen zu überprüfen.
Da eine Prüfung von Einzelbelegen oft schwierig ist,
und weitgehend im Nachhinein nicht mehr möglich oder nur mit sehr hohen Kosten durchführbar ist, werden die einzelnen Summen auf Plausibilität hin überprüft und dabei mit Kenndaten (Normalherstellungskosten/Baupreisdatenbanken) abgeglichen.
Angebots- und Abrechnungsprüfungen bieten wir hauptsächlich im Rahmen unserer
Bauüberwachungs-/ Projektsteuerungsleistung an.