Gerichtsgutachten und Versicherungsgutachten
Die Ausführung dieser Leistungen erfolgt durch den Geschäftsführer,
Gebäudeinstandsetzung (TÜV), Sachverständiger für Schäden an
Gebäuden und Wertermittlung, Fachplaner und Fachingenieur für
die Sanierung und Rekonstruktion von Bauwerken,
Bauingenieur und Schreinermeister):